Sicherheitsstandards für den Bereich Klettern

Anforderungen an die Teilnehmer (TN)

Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig.

Kein Mindestalter aber gewisse Körpergröße muss vorhanden sein, damit alle Gurte

auch ordnungsgemäß angelegt werden können.

Bei Teilnehmern ohne Klettererfahrung und bei Kindern sind grundsätzlich

Komplettgurte bzw. Hüft- und Brustgurte zu verwenden.

Bei Konstruktionen von künstlichen Klettereinheiten in Bäumen besteht Helmpflicht,

wenn Gefahr durch herunterfallenden Ästen oder anderen möglichen Unfallquellen besteht

Anforderung an die Leitung/ Sicherungspersonal

- aktuell gültiger DAV- Kletterschein, mindestens „Toprope“, Wiederholung aller drei Jahre

- Grundkenntnisse vom Klettersport

- regelmäßige Sicherungshandling nach den jeweils gültigen Standards des DAV

- Erste-Hilfe-Training mindestens aller zwei Jahre

- eine ununterbrochene Kommunikation zwischen der Leitung und den Teilnehmern ist abzusichern

- das Kletterseil wird grundsätzlich direkt beim TN am Gurt mit dem gestecktem Achtknoten eingebunden

- Einhaltung des „Vier-Augen-Prinzips“, das heißt, alle Handlungen sind nochmals  von einem anderen    Fachkundigen zu prüfen

- direkt vor dem Klettern Absprache und nochmalige Gurtkontrolle

Einführung der TN, Verhalten der Gruppe

- es klettern nur die, welche vom Sicherungspersonal aufgefordert werden, kein Herumgelaufe oder ähnliches im Kletterbereich

- der Lärmpegel insbesondere in geschlossenen Räumen muss so gehalten werden, dass eine Verständigung zwischen Kletterer und Sicherungspersonal möglich ist

- wer die Kletterhalle oder das nahe Umfeld der Kletteraktion verlassen will, muss in jedem Fall das Gurtzeug ablegen

- den TN wird die Kletteranlage erklärt (beispielsweise wenn Bohrhaken vorhanden sind, ist dort nicht hinein zu fassen)

- Ringe, Ketten und sonstiges Geschmeide sind abzulegen, insbesondere sind auch

- Hosentaschen von Gegenständen zu leeren (Verletzungsgefahr)

- lange Haare sind ggf. mit einem Haargummi zusammen zu binden

- Verhalten beim Herablassen

- Erklärung der „Stopp-Regel“

- die TN machen sich „warm“, u.a. durch gymnastische Übungen

Grundsätzliche Anforderungen (an Träger und gleichermaßen an Leitung)

Kletterwände sind hinsichtlich der Beschaffenheit der Seilsicherungspunkte (grundsätzlich redundant) sowie der Beschaffenheit der Kletterseile durch Sichtkontrolle zu prüfen. Defekte Anlagen sind nicht zu benutzen; Info an Hallenbetreiber!

Es sind bei längeren Veranstaltungen Ruhepausen für das Sicherungspersonal einzuplanen bei einer mobilen Klettereinheit mindestens 2 Sicherungspersonen, ansonsten bei zusätzlichen Klettereinheiten jeweils ergänzendes Sicherungspersonal

In  Kletterhallen  mit  Festeinbauten  oder  ähnlichen Anlagen gilt  der Schlüssel von einer Sicherungsperson auf 6 Teilnehmer jedoch mindestens 2 Sicherungspersonen bei nur bis zu 6 Teilnehmern, bei mehreren Routen parallel nutzend jeweils ergänzendes Sicherungspersonal

Grundsatz: Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips!

bei besonderen Personengruppen ist der Schlüssel enger zu fassen.

Grundsätzliches zur Ausstattung

- es sind ausschließlich nur Materialien zu verwenden, welche den aktuellen Sicherheitsstandards des Klettersports entsprechen

- für den Gebrauch der Kletterseile ist ein Seilbuch zu führen (Nutzungsdauer/ ggf. Normstürze)

- das  Sicherungspersonal  muss  jeweils  einen  Gurt,  einen  HMS- Schraubkarabiner,  ein Sicherungsgerät (wenn  nicht  über  einen  HMS- Knoten  gesichert  wird)  und ggf. einen 2.Karabiner und eine genähte Bandschlinge oder eine per gesteckten Achtknoten verbundenes Bandschlauchmaterial für eine mögliche Bodensicherung haben

- es sind ausschließlich nur Materialien zu verwenden, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Die vom Hersteller vorgeschriebene Gebrauchsdauer ist einzuhalten.

- ausschließlich Gurte anzuziehen, die sowohl der Körperform und des Körpergewichts entsprechen.

- Erste-Hilfe-Set